Hamburg, Jungfernstieg, das Herz der Stadt. April 2018, 10.50 Uhr. Ein Schwarzafrikaner aus dem Niger ersticht auf dem S-Bahnsteig seine deutsche Ex-Freundin und metzelt seine eigene einjährige Tochter nieder. Wie fast alle „Geflüchtete“ ist er illegal eingereist und wird von der Politik verhätschelt. Die zweite Tochter der Mutter muss alles mitansehen.
„Er hat dem Baby den Kopf abgetrennt“, stottert Minuten später ein entsetzter Ghanaer in sein Handy, mit dem er die Rettungsarbeiten filmt. Auch auf dem Video zu hören: das Schluchzen der Passanten, die dieses Grauen in der Hamburger Innenstadt miterleben müssen. Die tote deutsche Ex-Freundin hatte sich zuvor schon hilfesuchend an die Polizei gewandt und den Afrikaner als Bedrohung empfunden.
Die Berichterstattung in den Medien danach nach wie immer weichgespült: Die Frau und die Tochter seien „umgekommen“ – wie bei einem Verkehrsunfall. Das fast schon entschuldigende Wort der „Beziehungstat“ wird bemüht. Von der Enthauptung, die diese Tat – falls das überhaupt möglich ist – auf eine weitere Stufe der Verrohung hebt, ist keine Rede. Englischsprachige Medien im Ausland sind näher bei der Wahrheit: „Afrikaner schlachtet in der Hamburger City seine Tochter und seine Ex-Freundin ab.“
Heinrich Kordewiner, ein Hamburger aus Eilbek, kopiert das Facebook-Video des Ghanaers für einen eigenen Beitrag auf seinem Youtube-Kanal. Er findet: die Menschen haben einen Anspruch auf die ganze Wahrheit. Die (blutigen) Folgen der unkontrollierten Zuwanderung müssten benannt (und gezeigt) werden. Das Video des Ghanaers zeigt aus etwa sechs Metern Entfernung die Rettungsarbeiten, schwenkt aber immer wieder ausgiebig auf die Bahnsteig-Wände. Niemand ist auf dem Video konkret zu erkennen. Rein filmisch ist es ein harmloses Video, jede Tatort-Folge ist brutaler. N24 (heute WELT) zeigt später die um ihr Leben ringende Frau auf der Trage aus einem Meter Abstand. Dieses Video ist bis heute auf Youtube unbeanstandet.
Der Hamburger Staatsanwaltschaft missfällt, dass das Video des Ghanaers im Netz zu sehen ist. Der Ghanaer bekommt einen Strafbefehl mit 300 Euro Geldbuße, er löscht daraufhin das Video auf Facebook. Parallel lässt die Staatsanwaltschaft Heinrich Kordewiners Wohnung durchsuchen und beschlagnahmt sein gesamtes Computermaterial.
Drei Jahre nach der Durchsuchung nun der Prozess vor dem Amtsgericht Wandsbek. Heinrich Kordewiner ist angeklagt wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.“ Unter Juristen ein umstrittener Vorgang, denn Tote habe nun mal keinen „Lebensbereich“.
Im Prozess verteidigt Kordewiner sich selbst: das Video stelle keine Personen bloß, weil es keine Personen zeige. Die Staatsanwaltschaft hätte in ihrer Pressemitteilung über den Doppelmord einen sauber geputzten weißen Bahnsteig gezeigt, das findet er beschönigend. Es sei schrecklich was da geschehen sei. Ein Massaker, und als solches müsste es auch benannt werden. Man könne nicht zur Tagesordnung übergehen, wenn „am öffentlichsten Raum Hamburgs“ ein Kind enthauptet werde. Vom eigenen Leibesvater.
Die Staatsanwaltschaft betrachtet das „Gaffer-Video“ als „Belastung für die Angehörigen“, sah jedoch offensichtlich ein, dass das juristisch kaum von Belang sein kann und beantragte in der Verhandlung das Verfahren einzustellen. Bedingung: Kordewiner sollte das Video auf Youtube löschen und auf eine Kostenerstattung durch den Staat verzichten. Weil das Video drei Jahre nach der Tat seine Aufgabe erfüllt hat, akzeptierte der angeklagte Bürger Kordewiner diesen Vergleich. Die Richterin: „Die Kosten trägt die Staatskasse.“
In der Medien-Berichterstattung über den Prozess in Wandsbek dann wieder eine deutliche Parteinahme der Medien für die Version der Staatsgewalt: Die Veröffentlichung des Videos wird als die Tat eines „Gaffers“ verurteilt, der kein Mitgefühl mit den Angehörigen der Opfer habe. Medien argumentieren wie die Staatsanwaltschaft: Das Interesse von Angehörigen (ohnehin fürs Leben gezeichnet) sei größer als das Interesse der Öffentlichkeit an den Folgen der unkontrollierten Masseneinwanderung.
Fazit: In Hamburg darf nicht gezeigt werden, was politisch nicht sein darf.